Wohngeld 2023

07.02.2023

Um Mieterhaushalten das Beantragen von Wohngeld zu erleichtern, hat der VdW Rheinland Westfalen gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, der Verbraucherzentrale NRW, dem Mieterbund NRW sowie dem EBZ im Rahmen der gemeinsamen Kampagne "Stopp den Heizkostenhammer" einen Informations-Flyer entwickelt.

Dieser Flyer steht unter www.e-b-z.de/kampagne-energiesparen.html zum Download bereit.

Soforthilfegesetz Dezember-Abschlag 2022

07.02.2023

Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.11.2022 das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erd­gas und Kunden von Wärme ("Dezemberabschlag") verabschiedet. Das Gesetz entlastet Haus­haltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 MWh Gas im Dezember 2022 durch eine einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten – als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt.

Von hohem Interesse ist für die Wohnungswirtschaft die Weitergabe des unmittelbar an den Energielieferanten geleisteten staatlichen Entlastungsbetrages an diejenigen Mieter, die keinen eigenen Vertrag mit ihrem Energielieferanten haben, sondern bei denen die Berücksichtigung durch den Vermieter als Vertragspartner des Energielieferanten über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt.

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass eine Verrechnung im Rahmen der Heizkostenabrechnung erfolgt. Mit einer Ausnahme: Wurden die Vorauszahlungen in den letzten neun Monaten ange­passt, so schuldet der Mieter die um diesen Betrag erhöhte Vorauszahlung für den Monat Dezember 2022 nicht.

Allerdings muss der Vermieter nicht selbständig den Betrag abziehen, sondern es steht dem Mie­ter frei, auf eine Herabsetzung der Vorauszahlung für den Monat Dezember zu verzichten, um so den Betrag etwaiger Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung zu verringern. Sofern Mieter gleichwohl den Vorauszahlungsbetrag kürzen wollen, sollten Mieter auf die erhöhte Nachzahlung mit der Heizkostenabrechnung hingewiesen werden.

Der GdW empfielt daher dringend, den Entlastungsbetrag für Dezember 2022 stehen zu lassen. Sofern Mieter gleichwohl den Vorauszahlungsbetrag von der Heizkostenabrechnung geltend machen, erhöht sich der Nachzahlungsbetrag mit der regulären Heizkostenabrechung entsprechend.

Das entsprechende Info-Blatt finden Sie hier.

 

Mitgliederversammlung 2022

12.05.2022

Die Mitgliederversammlung findet am Dienstag dem 14. Juni 2022 um 18.00 Uhr im Kolpinghaus in der Kolpingstraße 14, 57462 Olpe statt.

Die Wohnungsgenossenschaft beabsichtigt, für die Mitglieder aus Attendorn und Lennestadt einen kostenlosen Fahrdienst zur Verfügung zu stellen. Dieser fährt in Attendorn, Danziger Straße um 16.50 Uhr, am Bieketurm um 17.00 Uhr, sowie in Lennestadt-Maumke, Alte Schule, um 17.00 Uhr los.

Die Rückfahrt erfolgt nach Ende der Mitgliederversammlung. Die Genossenschaft möchte die Kosten für diesen Service angemessen halten. Aus diesem Grund bitte ich Sie, sich bis zum 09.06.2022 telefonisch anzumelden. Bitte beachten Sie, dass die Fahrdienste nur eingesetzt werden, wenn ausreichende Anmeldungen vorliegen.

Sollte aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie die Durchführung der Mitgliederversammlung nicht möglich sein, wird ein neuer Termin festgelegt. Eine eventuelle Absage der Versammlung werden wir in der örtlichen Tagespresse und auf unserer Homepage (www.wg-olpe.de) veröffentlichen.

Bitte bringen Sie die schriftliche Einladung als Stimmkarte zur Mitgliederversammlung mit.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Versammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Bericht des Aufsichtsrats über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschluss 2020
  3. Bericht des Vorstandsüber das Geschäftsjahr 2021 und Jahresabschluss 2021 
  4. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
  5. Feststellung des Jahresabschluss 2021
  6. Verteilung des Bilanzgewinn 2021
  7. Beschlussfassung über die Entlastungen 
    • des Vorstands und
    • Aufsichtsrats
  8. Wahlen zum Aufsichtsrat
  9. Verschiedenes

Hinweise:

Eine Stunde vor der Mitgliederversammlung stehen die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft für Fragen, Wünsche und Anregungen zur Verfügung. Ich bitte, hiervon Gebrauch zu machen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Mitgliederversammlung sicherzustellen.

An der Generalversammlung können nur Mitglieder teilnehmen; falls Sie sich vertreten lassen wollen, fordern Sie bitte ein Formular „Vollmacht“ in unserer Geschäftsstelle an.

Austausch der Rauchwarnmelder

02.02.2022

Im Rahmen der gesetzlichen Ausstattungs- und Instandhaltungspflicht werden die in Ihrer Wohnung installierten Rauchwarnmelder in den kommenden Wochen ersetzt. Diese Arbeiten werden durch die Mitarbeiter des Unternehmens Pyrexx GmbH ausgeführt.

Um die Betriebssicherheit der Rauchwarnmelder zu gewährleisten werden jährliche Wartungsarbeiten durch die Firma Pyrexx durchgeführt. Nach der Betriebskostenverordnung werden Ihnen die Wartungskosten mit der jährlichen Umlagenabrechnung zur Zahlung aufgegeben.

Die Firma Pyrexx GmbH wird Sie mit Hausaushängen in den Hausfluren über die Installationstermine näher informieren. Die Mitarbeiter können sich ausweisen und sind immer an ihrer Uniform zu erkennen. 

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Firma Pyrexx für die Installation der Rauchwarnmelder und für die jährlichen Wartungsarbeiten Ihre uns bekannten Daten (Name, Vorname, Anschrift, Lage der Wohnung, Telefonnummer) bekanntgeben werden. Die Weitergabe Ihrer Daten durch die Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe, Südsauerland eG an die Firma Pyrexx erfolgt unter strikter Einhaltung der jeweils gültigen Datenschutzgrundverordnung.

Um für die Installations- und Wartungsarbeiten einen möglichst reibungslosen Ablauf garantieren zu können, bitten wir um Ihre Mithilfe. Bitte unterstützen Sie die Arbeiten und tragen dafür Sorge, dass die Mitarbeiter der Firma Pyrexx einen ungehinderten Zugang zu Ihren Mietwohnräumen bekommen.

Für Terminabstimmungen für die Installation, für zukünftige Wartungsarbeiten und auch für Störungen können Sie ganz bequem und ohne vorherige Anmeldung oder Registrierung das Mieterportal der Firma Pyrexx nutzen unter: www.pyrexx.com/psp

Für Notfälle Servicecenter Telefon: 030 74 74 74 74 oder per E-Mail an service@remove-this.pyrexx.com 

 

Wir danken für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit, gerne beantworten wir weitere Fragen telefonisch oder per E-Mail.

 

Besuch zu Pandemiezeiten

11.01.2022

Sollten Sie folgende Fragen mit ja beantworten, betreten Sie bitte unsere Geschäftsräume nicht:

- Haben Sie grippeähnliche Symptome (Fieber, Husten, Atemnot)???

- Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem Corona-Virus-Erkrankten ???

Es gilt die Einhaltung der 3G - Regel (geimpft, genesen oder getestet)

Zu den Öffnungszeiten:

- Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch telefonisch einen Termin

- Bitte Klingeln Sie und warten!

  • Ein Mitarbeiter wird Sie an der Haustür abholen und die 3G-Regel kontrollieren.
  • Sollte bereits eine gewisse Zahl an Besuchern in der Geschäftsstelle eine Beratung erhalten, kann es vorkommen, dass Sie vor der Haustür warten müssenn.

- Bitte nutzen Sie eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder OP-Maske)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar: telefonisch + 49 2761 9649 0 oder per E-Mail info@wg-olpe.de

Weiterhin sind umfassende Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden und den Dienstbetrieb der Wohnungsgenossenschaft aufrechtzuerhalten und zu sichern.

Wir danken für Ihr Verständnis.

 

Mitgliederversammlung 2021

16.09.2021

Die Mitgliederversammlung findet am Dienstag dem 28. September 2021 um 18.00 Uhr in der Stadthalle Olpe (großer Saal), Pannenklöpper Str. 4, 57462 Olpe statt.

Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist die Teilnahme zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 28. September 2021 bei einem Inzidenzwert von 35 oder höher nur möglich, wenn die Teilnehmer ihre Immunisierung (Genesung oder vollständige Impfung) oder eine gültige Testung nachweisen. Personen, die den Nachweis nicht führen, sind (nach § 4 Absatz 5 Satz 3 CoronaSchVO) von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Die Wohnungsgenossenschaft bittet darum einen entsprechenden Nachweis mitzubringen. Wer nicht immunisiert ist, muss ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltest oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten PCR-Test vorlegen.

Die Wohnungsgenossenschaft beabsichtigt, für die Mitglieder aus Attendorn und Lennestadt einen kostenlosen Fahrdienst zur Verfügung zu stellen. Dieser fährt in Attendorn, Danziger Straße um 16.50 Uhr, am Bieketurm um 17.00 Uhr, sowie in Lennestadt-Maumke, Alte Schule, um 17.00 Uhr los.

Die Rückfahrt erfolgt nach Ende der Mitgliederversammlung. Die Genossenschaft möchte die Kosten für diesen Service angemessen halten. Aus diesem Grund bitten wir, sich bis zum 20.09.2021 telefonisch anzumelden. Die Fahrdienste werden nur eingesetzt wenn ausreichende Anmeldungen vorliegen.

Sollte aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie die Durchführung der Mitgliederversammlung nicht möglich sein, wird ein neuer Termin festgelegt. Eine eventuelle Absage der Versammlung werden wir in der örtlichen Tagespresse und hier auf unserer Homepage (www.wg-olpe.de) veröffentlichen.

Bitte bringen Sie die schriftliche Einladung als Stimmkarte zur Mitgliederversammlung mit.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Versammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
  2. Bericht des Aufsichtsrats über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschluss 2019
  3. Bericht des Vorstandsüber das Geschäftsjahr 2020 und Jahresabschluss 2020 
  4. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
  5. Feststellung des Jahresabschluss 2020
  6. Verteilung des Bilanzgewinn 2020
  7. Beschlussfassung über die Entlastungen 
    • des Vorstands und
    • Aufsichtsrats
  8. Wahlen zum Aufsichtsrat
  9. Verschiedenes

Hinweise:

Eine Stunde vor der Mitgliederversammlung stehen die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft für Fragen, Wünsche und Anregungen zur Verfügung. Ich bitte, hiervon Gebrauch zu machen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Mitgliederversammlung sicherzustellen.

An der Generalversammlung können nur Mitglieder teilnehmen; falls Sie sich vertreten lassen wollen, fordern Sie bitte ein Formular „Vollmacht“ in unserer Geschäftsstelle an.