Für Mieter und Mitglieder
Seit mehr als 100 Jahren ist die Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe, Südsauerland eG bemüht, preiswerten und komfortablen Wohnraum im Kreis Olpe zu vermieten. Nachfolgend können Sie die Historie der Genossenschaft sowie aktuelle Geschehnisse verfolgen. Weiterhin können Sie sich Informationen als PDF- Datei herunterladen. Wir hoffen, damit Ihr Interesse weiter wecken zu können.
Neueröffnung Gechäftsstelle Attendorn
14.02.2024Endlich ist es soweit! Unser neues Büro in Attendorn, Danziger Str. 2, ist ab dem 14.02.2024 wieder für unsere Mieter geöffnet.
Ab sofort sind wir Mittwochs in der Zeit von 8.30 Uhr - 12.30 Uhr und Nachmittags von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr zu erreichen.
Wir freuen uns Sie in unserem renovierten und modernen Büro willkommen zu heißen.
Mitgliederversammlung 2023
25.09.2023Die Mitgliederversammlung findet am Dienstag dem 10. Oktober 2022 um 18.00 Uhr im Kolpinghaus in der Kolpingstraße 14, 57462 Olpe statt.
Die Wohnungsgenossenschaft beabsichtigt, für die Mitglieder aus Attendorn und Lennestadt einen kostenlosen Fahrdienst zur Verfügung zu stellen. Dieser fährt in Attendorn, Danziger Straße um 16.50 Uhr, am Bieketurm um 17.00 Uhr, sowie in Lennestadt-Maumke, Alte Schule, um 17.00 Uhr los.
Die Rückfahrt erfolgt nach Ende der Mitgliederversammlung. Die Genossenschaft möchte die Kosten für diesen Service angemessen halten. Aus diesem Grund bitte ich Sie, sich bis zum 02.10.2023 telefonisch anzumelden. Bitte beachten Sie, dass die Fahrdienste nur eingesetzt werden, wenn ausreichende Anmeldungen vorliegen.
Bitte bringen Sie die schriftliche Einladung als Stimmkarte zur Mitgliederversammlung mit.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Versammlung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
- Bericht des Aufsichtsrats über die gesetzliche Prüfung des Jahresabschluss 2021
- Bericht des Vorstandsüber das Geschäftsjahr 2022 und Jahresabschluss 2022
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
- Feststellung des Jahresabschluss 2022
- Verteilung des Bilanzgewinn 2022
- Beschlussfassung über die Entlastungen
- des Vorstands und
- Aufsichtsrats
- Wahlen zum Aufsichtsrat
- Verschiedenes
Hinweise:
Eine Stunde vor der Mitgliederversammlung stehen die Mitglieder des Vorstands und die Mitarbeiter der Wohnungsgenossenschaft für Fragen, Wünsche und Anregungen zur Verfügung. Ich bitte, hiervon Gebrauch zu machen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Mitgliederversammlung sicherzustellen.
An der Generalversammlung können nur Mitglieder teilnehmen; falls Sie sich vertreten lassen wollen, fordern Sie bitte ein Formular „Vollmacht“ in unserer Geschäftsstelle an.
Umbelegung von TV-Frequenzen am 17.10.2023
21.09.2023Liebe Mitglieder,
nachfolgend eine wichtige Information von Vodafone:
"wir entwickeln unser Kabelnetz ständig weiter und machen es fit für die Zukunft. Denn der Bedarf an hoher Geschwindigkeit und Konnektivität steigt. Daher nehmen wir Änderungnen am Frequenzspektrum vor. Für Sie bedeutet das: Wir steigern die Leistungsfähigkeit unseres Netzes für TV, Telefonie und Internet. So ermöglichen wir maximale Datenübertragungsraten. Und können auch zukünftig eines der größten TV-Angebote Deutschlands anbieten - mit mehr als 150 TV-Sendern, 60 Mediatheken, 350 Radiosendern und ein riesiges Video-on-Demand-Angebot.
Die Umstellung findet am 17.10.2023 in der Zeit von 0 bis 5 Uhr statt.
Ihre Vorteile:
- TV-Programme in brillanter Bild- und Tonqualität
- Große HD-Sender-Vielfalt
- Zugang zu gigaschnellem Internet im Breitband-Ausbaugebiet
Was bei der Umbelegung der Frequenzen passiert:
Die TV-Sender bekommen neue Frequenzen. Ihre TV-Box (Receiver) macht dann automatisch einen Senderdurchlauf. Im besten Fall bekommen Sie das nicht mit, da wir nachts umstellen. Stellen Sie bitte nur sicher, dass der TV-Receiver ans Stromnetz angeschlossen ist. Hat der Sendersuchlauf nicht automatisch funktioniert, starten Sie ihn bitte manuell.
Weitere Informationen finden Sie auf vodafone.de/umschalten.
Fragen beantworten wir unter der kostenlosen Service-Hotiline 0800 107 08 30. Oder wenden Sie sich direkt an Ihren Vodafone-Shop oder Fachhändler.
Freundliche Grüße
Ihr Vodafone-Team"
Betriebskostenabrechnung 2022
22.08.2023Wir sind derzeit mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für das Geschäftsjahr 2022 beschäftigt. Die fertigen Abrechnungen werden bis ca. Ende Juli an Sie verschickt. Sollte Ihre Abrechnung eine separate Heizkostenabrechnung enthalten so wird sich die Versendung ein wenig verzögern. Bitte bedenken Sie, dass Sie bei dem Bezug von Leistungen die Abrechnung an der zuständigen Stelle einreichen müssen.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Abrechnungen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Wohngeld 2023
07.02.2023Um Mieterhaushalten das Beantragen von Wohngeld zu erleichtern, hat der VdW Rheinland Westfalen gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, der Verbraucherzentrale NRW, dem Mieterbund NRW sowie dem EBZ im Rahmen der gemeinsamen Kampagne "Stopp den Heizkostenhammer" einen Informations-Flyer entwickelt.
Dieser Flyer steht unter www.e-b-z.de/kampagne-energiesparen.html zum Download bereit.
Soforthilfegesetz Dezember-Abschlag 2022
07.02.2023Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.11.2022 das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme ("Dezemberabschlag") verabschiedet. Das Gesetz entlastet Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 MWh Gas im Dezember 2022 durch eine einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten – als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt.
Von hohem Interesse ist für die Wohnungswirtschaft die Weitergabe des unmittelbar an den Energielieferanten geleisteten staatlichen Entlastungsbetrages an diejenigen Mieter, die keinen eigenen Vertrag mit ihrem Energielieferanten haben, sondern bei denen die Berücksichtigung durch den Vermieter als Vertragspartner des Energielieferanten über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt.
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass eine Verrechnung im Rahmen der Heizkostenabrechnung erfolgt. Mit einer Ausnahme: Wurden die Vorauszahlungen in den letzten neun Monaten angepasst, so schuldet der Mieter die um diesen Betrag erhöhte Vorauszahlung für den Monat Dezember 2022 nicht.
Allerdings muss der Vermieter nicht selbständig den Betrag abziehen, sondern es steht dem Mieter frei, auf eine Herabsetzung der Vorauszahlung für den Monat Dezember zu verzichten, um so den Betrag etwaiger Nachforderungen aus der Heizkostenabrechnung zu verringern. Sofern Mieter gleichwohl den Vorauszahlungsbetrag kürzen wollen, sollten Mieter auf die erhöhte Nachzahlung mit der Heizkostenabrechnung hingewiesen werden.
Der GdW empfielt daher dringend, den Entlastungsbetrag für Dezember 2022 stehen zu lassen. Sofern Mieter gleichwohl den Vorauszahlungsbetrag von der Heizkostenabrechnung geltend machen, erhöht sich der Nachzahlungsbetrag mit der regulären Heizkostenabrechung entsprechend.
Das entsprechende Info-Blatt finden Sie hier.