Wir sind für Sie da!

19.05.2021

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie im eigenen Interesse, die Besuche unserer Geschäftsstelle auf das Nötigste zu beschränken. Bitte nutzen Sie vornehmlich die telefonischen und elektronischen Kontaktmöglichkeiten.

Sollte ein persönlicher Besuch unbedingt erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Diese Maßnahme ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden und den Dienstbetrieb der Wohnungsgenossenschaft aufrechtzuerhalten und zu sichern.

Wir danken für Ihr Verständnis.

BLEIBEN SIE GESUND!

Schließung der Geschäftsstellen

24.11.2020

Die Geschäftsstelle bleibt bis auf weiteres für Publikumsverkehr geschlossen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Diese Maßnahme ist erforderlich, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden und den Dienstbetrieb der Wohnungsgenossenschaft aufrechtzuerhalten und zu sichern.

Wir danken für Ihr Verständnis

Publikumsverkehr in unserer Geschäftsstelle - Corona-Pandemie

05.11.2020

Weiterhin sind umfassende Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu vermeiden und den Dienstbetrieb der Wohnungsgenossenschaft aufrechtzuerhalten und zu sichern.

Die Geschäftsstelle in Attendorn bleibt bis auf weiteres geschlossen.

 

 

  

Zu den Öffnungszeiten in Olpe:

- Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch telefonisch einen Termin

- Bitte klingeln Sie und warten!

  • Sollte bereits eine gewisse Zahl an Besuchern in der Geschäftsstelle eine Beratung erhalten, kann es vorkommen, dass Sie vor der Haustür warten müssen.

- Bitte nutzen Sie eine Schutzmaske

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Wir danken für Ihr Verständnis

Ausbildung zum Immobilienkaufmann - Wir erhalten Verstärkung.

01.08.2020

Wir erhalten Verstärkung und begrüßen Leon Schmidt herzlich im Team. Er absolviert bei der Wohnungsgenossenschaft Olpe eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann.

Coronavirus

19.03.2020

An unsere Mieterinnen und Mieter,

seit Montag, 16.03.2020 haben wir die Geschäftsstellen bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Weiterhin sind wir telefonisch für Anliegen unserer Mitglieder, Mieter, Interessenten und Geschäftspartnern erreichbar.
Besuche sind in dringenden Fällen nach vorheriger Absprache möglich.

Weiterhin ist es sehr entscheidend, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus zu reduzieren und alles in diesem Sinne zu unternehmen.

Deswegen aktualisieren wir unsere Hinweise und Arbeitsanweisungen:

  1. Persönliche Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Alle persönlichen Kontakte, die nicht dringend notwendig sind, sollen verschoben werden.
  2. Bei persönlichen Kontakten soll ein Abstand zwischen den Personen von 2 Metern gewahrt bleiben.

Dies hat zur Folge, dass bis auf Weiteres Dienstleistungen für unsere Mitglieder nicht mehr im gewohnten Maß durchgeführt werden können:

  • Tätigkeiten innerhalb der Wohnungen werden nur noch in NOTFÄLLEN ausgeführt oder beauftragt.
  • Dieses bedeutet auch, dass unsere Handwerker des Regiebetriebs sowie externe Dienstleister nur noch in NOTFÄLLEN in den Wohnungen unserer Mitglieder tätig werden. Alle Anliegen unserer Mitglieder, die keine Notfälle darstellen, werden zwar angenommen, die Ausführung wird jedoch bis auf Weiteres ausgesetzt.
  • Wohnungsabnahmen / Übergaben / Besichtigungen sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    Abnahmen und Übergaben möglichst nur  mit dem Mitglied (eine Person!) oder einem Beauftragten.
    Wohnungsbesichtigungen: Max. zwei Personen, sofern diese die Wohnung gemeinsam beziehen wollen, ansonsten Einzelbesichtigungen.
    Vorherige Klärung des Risikohintergrundes des Mitgliedes oder des Beauftragten (Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.)
    Beachtung der Hygieneregeln

In diesem Sinn: Bleiben Sie gesund!

Mieterinformation zum Wohngeldstärkungsgesetz

06.01.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum 01. Januar 2020 tritt das sog. "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft.

Mit der am 08. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeldreform sind erstmal seit dem 01. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30% verbunden. Nach Berechnungen der Bundesregierung werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. Etwa 180.000 Haushalte haben erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.