Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist zwar mit der Anmietung einer Wohnung verbunden, gilt aber bei einer Wohnungskündigung nicht automatisch als gekündigt. Dies muss, wenn gewünscht, separat geschehen. Dafür bekommen Sie ein Aufkündigungsformular zugeschickt, zusammen mit Ihrer Kündigungsbestätigung.  Es ist jedoch kein Muss. Sie können auch weiterhin Mitglied bleiben, auch ohne weiterhin eine weitere Wohnung bei uns zu mieten.

Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss spätestens bis zum 30. September eines Jahres schriftlich erfolgen. Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Im darauf folgenden Jahr erfolgt nach der Mitgliederversammlung die Auszahlung der Genossenschaftsanteile.