Genossenschaft
In einer Genossenschaft wohnen Sie wie ein Eigentümer, allerdings ohne viel Geld investieren zu müssen. Bei der Genossenschaft sind Sie nicht nur Mieter, sondern auch Mitglied. Mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen beteiligen Sie sich am Eigenkapital und werden Mitglied. In der Regel erhalten Sie dafür jährlich eine Dividende.
Als Genossenschaftsmitglied sind Sie von nun an besser gestellt als ein Mieter. Bei einer Genossenschaft wohnen Sie sicherer und unbesorgter. Eigenbedarfskündigung, Spekulation und Vermieterwillkür - all diese ganz realen Bedrohungen für jeden Mieter sind für Mitglieder einer Genossenschaft irrelevant. Sie sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist zwar mit der Anmietung einer Wohnung verbunden, gilt aber bei einer Wohnungskündigung nicht automatisch als gekündigt. Dies muss, wenn gewünscht, separat geschehen. Dafür bekommen Sie ein Aufkündigungsformular zugeschickt, zusammen mit Ihrer Kündigungsbestätigung. Es ist jedoch kein Muss. Sie können auch weiterhin Mitglied bleiben, auch ohne weiterhin eine weitere Wohnung bei uns zu mieten.
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss spätestens bis zum 30. September eines Jahres schriftlich erfolgen. Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Im darauf folgenden Jahr erfolgt nach der Mitgliederversammlung die Auszahlung der Genossenschaftsanteile.