Übertragung der Mitgliedschaft

Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe eines Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

An dieser Stelle verweisen wir auf die Satzung der Genossenschaft.